Ein Unternehmen in den USA als ausländische Staatsangehörige oder ausländischer Staatsangehöriger zu gründen, bedeutet weit mehr als nur ein Registrierungsformular einzureichen. Es erwarten Sie Entscheidungen zur Rechtsform, zu Bundes- und Landessteuern, zum Bankwesen, zu Visa für Sie und Ihr Team sowie zur laufenden Compliance – jede davon mit realen Folgen, wenn sie falsch gehandhabt wird.
Genau hier kommen wir ins Spiel. Wir sind darauf spezialisiert, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus Lateinamerika, Europa und darüber hinaus den Zugang zum US-Markt zu ermöglichen – und begleiten Sie Schritt für Schritt, damit Sie die kostspieligen Fehler vermeiden, die die meisten Unternehmen nur einmal machen.
Von Ihrer ersten strategischen Entscheidung bis zu Ihrem zehnten Jahr des regelkonformen Betriebs begleiten wir Sie in jeder Phase.
Die richtige Rechtsform von Anfang an schützt Ihr Vermögen, optimiert Ihre steuerliche Position und legt das Fundament für alles Weitere.
Für Unternehmen in ausländischem Eigentum sind die drei gängigsten Wege:
Jede Option hat unterschiedliche steuerliche Folgen – sowohl in den USA als auch in Ihrem Heimatland. Wir stimmen uns mit Beratern in beiden Rechtsräumen ab, damit Ihre Wahl zu Ihrem gesamten internationalen Erscheinungsbild passt.
Wo Sie gründen, ist eine strategische und nicht nur eine administrative Entscheidung:
Wir beraten Sie zum optimalen Bundesstaat auf Grundlage Ihrer Branche, Ihres Steuerprofils und Ihrer Betriebspläne – nicht anhand einer pauschalen Faustregel.
Wir übernehmen die Gründungsanmeldungen, beschaffen Ihre bundesstaatliche Steuernummer und begleiten Sie beim Geschäftsbanking – einschließlich der besonderen Schritte, die für nicht in den USA ansässige Eigentümer gelten.
Wir erstellen und reichen Ihre Gründungsunterlagen bei der zuständigen bundesstaatlichen Stelle ein und bestellen in Ihrem Namen einen Registered Agent (Zustellungsbevollmächtigter).
Jede US-Gesellschaft benötigt eine EIN, um Bankkonten zu eröffnen, Personal einzustellen und Steuern zu erklären. Für ausländische Eigentümer ohne US-Sozialversicherungsnummer erfordert das Verfahren beim IRS zusätzliche Schritte (Formular SS-4, per Fax oder per Post eingereicht). Wir übernehmen dies, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn Ihr Unternehmen in mehr als einem Bundesstaat tätig ist – mit Büro, Mitarbeitern oder regelmäßigen Verträgen –, müssen Sie sich in jedem Bundesstaat als „ausländische Gesellschaft“ registrieren (Foreign Qualification). Wir erledigen diese Anmeldungen und die laufende Compliance in allen relevanten Bundesstaaten.
US-Banken verlangen eine Identitätsprüfung, Gesellschaftsunterlagen sowie die Bestätigung der EIN. Wir bereiten Ihr Unterlagenpaket vor und bringen Sie mit Bankpartnern zusammen, die Erfahrung mit Unternehmen ausländischem Eigentums haben.
Wenn Sie noch kein physisches Büro in den USA haben, verschafft Ihnen ein virtuelles Büro eine legitime US-Geschäftsadresse – unerlässlich für das Bankwesen, die bundesstaatliche Registrierung und Zwecke des Registered Agents.
Aufgrund jüngster Änderungen am Corporate Transparency Act sind innerhalb der USA gegründete Unternehmen derzeit von der Meldung wirtschaftlich Berechtigter an FinCEN befreit. Ausländische Unternehmen, die sich zur Geschäftstätigkeit in einem Bundesstaat registrieren, können jedoch weiterhin Meldepflichten unterliegen, und die Regeln in diesem Bereich entwickeln sich weiter. Wir prüfen, ob Ihre konkrete Struktur eine Meldepflicht auslöst, und halten Sie compliant, während sich die Vorschriften weiterentwickeln.
Jedes US-Unternehmen muss über einen Registered Agent (Zustellungsbevollmächtigter) verfügen – einen lokalen Vertreter, der die offizielle und rechtliche Korrespondenz entgegennimmt. Für einen im Ausland ansässigen Eigentümer ist dies unerlässlich, und wir regeln das für Sie.
Ein Registered Agent (Zustellungsbevollmächtigter) ist eine Person oder ein Unternehmen, das benannt wird, um rechtliche Zustellungen, behördliche Korrespondenz und Compliance-Erinnerungen im Namen Ihres Unternehmens während der Geschäftszeiten entgegenzunehmen – in jedem Bundesstaat, in dem Sie registriert sind. Dies ist in jedem US-Bundesstaat gesetzlich vorgeschrieben.
Die meisten Bundesstaaten verlangen regelmäßige Berichte, um Ihr Unternehmen in „gutem Stand“ (Good Standing) zu halten. Eine versäumte Einreichung kann Strafen oder sogar die behördliche Auflösung nach sich ziehen. Wir behalten Ihre Fristen im Blick und reichen die Berichte in Ihrem Namen ein.
Viele Branchen benötigen über die Registrierung der Gesellschaft hinaus zusätzliche Lizenzen auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene. Wir ermitteln, welche für Ihr Unternehmen und Ihren Standort gelten, und stellen die Anträge.
Die USA pflegen ein offenes Investitionsklima, und die meisten kleinen und mittleren Unternehmen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen für ausländisches Eigentum. Dennoch lohnt es sich, einige Rahmenbedingungen zu kennen, bevor Sie investieren.
Das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) prüft bestimmte ausländische Investitionen auf ihre Auswirkungen auf die nationale Sicherheit. Dies betrifft vor allem die Bereiche Verteidigung, kritische Infrastruktur und Spitzentechnologie. Die meisten Gründungen kleiner Unternehmen liegen weit außerhalb dieses Rahmens.
Einige wenige Branchen – etwa die zivile Luftfahrt, Rundfunkmedien und bestimmte Finanzdienstleistungen – haben gesetzliche Grenzen für ausländisches Eigentum. Wir prüfen, ob Ihre Branche betroffen ist, bevor Sie Ihre Investition strukturieren.
Die US-Regierung fördert ausländische Investitionen aktiv über SelectUSA, das Sie mit bundesstaatlichen Anreizen, Unterstützung bei der Standortwahl und Kontakten zu Bundesbehörden vereint. Wir helfen Ihnen zu klären, ob dessen Ressourcen für Ihr Unternehmen infrage kommen.
Die USA erheben Steuern auf drei Ebenen – Bund, Bundesstaat und Kommune – mit besonderen Regeln für Unternehmen in ausländischem Eigentum. Wir machen Ihre Pflichten klar, bevor sie zu Überraschungen werden.
Die bundesstaatlichen Pflichten variieren erheblich. Je nach Standort und Tätigkeit können Einkommens- oder Franchisesteuer, Umsatzsteuer sowie Regeln zum wirtschaftlichen Nexus anfallen – von denen einige bereits ab einem bestimmten Umsatzvolumen greifen, auch ohne physische Präsenz im Bundesstaat.
Wenn Sie Mitarbeiter in den USA einstellen, müssen Sie Beiträge zur Sozialversicherung (Social Security), zu Medicare und zur Arbeitslosenversicherung einbehalten und abführen. Die Lohnabrechnung in den USA ist detailreich und fristgerecht, und wir helfen Ihnen, sie von der ersten Einstellung an korrekt zu verwalten.
Die USA haben mit mehr als 60 Ländern Einkommensteuerabkommen. Diese können die Quellensteuer auf Dividenden, Lizenzgebühren und andere Zahlungen erheblich senken und in manchen Fällen verhindern, dass dasselbe Einkommen doppelt besteuert wird. Wir helfen Ihnen, die für Ihre Situation geltenden Abkommen zu ermitteln und Ihre Geschäftstätigkeit so zu strukturieren, dass Sie davon profitieren.
Die Gründung eines US-Unternehmens kann auch Einwanderungswege für Sie, Ihre Familie und Ihre Schlüsselkräfte eröffnen. Wir helfen Ihnen, den richtigen zu finden.
Ihre US-Gesellschaft kann die Grundlage für mehrere Visa-Optionen sein. Wir helfen Ihnen, Ihre Möglichkeiten zu verstehen und den Prozess zu bewältigen, und bringen Sie mit zugelassenen Einwanderungsanwälten zusammen, wenn Ihr Fall rechtliche Beratung erfordert.
Für Staatsangehörige von Vertragsstaaten, die in ein US-Unternehmen einen erheblichen Betrag investieren. Es erlaubt Ihnen, in den USA zu leben und zu arbeiten, während Sie Ihr Unternehmen führen, und kann unbegrenzt verlängert werden, solange das Unternehmen aktiv ist.
Für Führungskräfte, leitende Angestellte oder Mitarbeiter mit Spezialwissen, die von einer ausländischen Mutter- oder Schwestergesellschaft in die US-Gesellschaft versetzt werden. Voraussetzung ist eine mindestens einjährige Beschäftigung beim ausländischen Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre.
Ein Weg zur dauerhaften Aufenthaltsberechtigung (Green Card) für Investoren, die mindestens 800.000–1.050.000 USD in ein US-Unternehmen investieren, das mindestens 10 Vollzeitarbeitsplätze in den USA schafft.
Für Personen mit nachgewiesenen außergewöhnlichen Leistungen in Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst oder Sport. Eine gute Wahl für herausragende Gründer und technische Führungskräfte.
Für kurzfristige Geschäftstätigkeiten – Besprechungen, Vertragsverhandlungen, Due Diligence – bevor Sie sich für eine langfristige Einwanderungsstrategie entscheiden.
Jeder Weg hat eigene Voraussetzungen, Fristen und laufende Pflichten. Wir helfen Ihnen, die richtige Option zu bestimmen, und begleiten Sie von Anfang bis Ende durch den Prozess.
Der Gründungstag Ihres Unternehmens ist der erste Tag. Es in gutem Stand zu halten – über alle Rechtsräume, Fristen und Regeländerungen hinweg – ist die laufende Aufgabe. Diese übernehmen wir für Sie.
Das US-Arbeitsrecht auf Bundes- und Landesebene ist komplex und variiert je nach Bundesstaat. Wenn Sie US-Arbeitnehmer einstellen, benötigen Sie Arbeitsverträge, Richtlinien und Lohnabrechnungsverfahren, die den Lohngesetzen, Antidiskriminierungsvorschriften sowie weiteren einschlägigen Regelungen entsprechen.
Ihre Marke, Ihre Erfindungen und Ihre kreativen Werke können in den USA durch Marken, Patente und Urheberrechte geschützt werden. Wir bringen Sie mit Fachleuten für geistiges Eigentum zusammen, um Ihre Vermögenswerte im US-Markt zu sichern.
Wenn Ihre Gesellschaftsunterlagen aus dem Heimatland von US-Behörden anerkannt werden müssen (oder umgekehrt), benötigen sie häufig eine Apostille oder eine Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen. Wir wickeln diesen Vorgang ab, damit Ihre Dokumente ohne Verzögerung akzeptiert werden.
Unser mehrsprachiges Team übersetzt Gesellschaftsunterlagen, Verträge und Einreichungen intern – so benötigen Sie keinen separaten Übersetzungsdienstleister, und Ihr Prozess bleibt aus einer Hand.
Nein. Sowohl LLCs als auch C-Corporations können vollständig Nicht-US-Bürgern und Nichtansässigen gehören – es bestehen keine Anforderungen an Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Ihre steuerliche und bankbezogene Situation unterscheidet sich von der eines in den USA ansässigen Eigentümers, und genau hier ist es entscheidend, die Struktur von Anfang an richtig aufzusetzen.
Die Gründung einer neuen Gesellschaft bedeutet, eine US-LLC oder -Corporation von Grund auf zu gründen. Die Foreign Qualification registriert Ihr bestehendes ausländisches Unternehmen für die Geschäftstätigkeit in einem bestimmten US-Bundesstaat, ohne eine neue Gesellschaft zu gründen. Die richtige Wahl hängt von Ihrer Struktur, Ihrer Steuerstrategie und Ihren Zielen ab – und wir helfen Ihnen bei der Entscheidung.
Manchmal. Einige Banken und Finanzdienstleister ermöglichen die Ferneröffnung von Konten für Unternehmen in ausländischem Eigentum, wobei die Anforderungen variieren und sich häufig ändern. Wir helfen Ihnen, Bankpartner zu finden, die mit internationalen Kunden zusammenarbeiten, und bereiten Ihre Unterlagen vor, damit der Prozess so reibungslos wie möglich verläuft.
Ja – es ist gesetzlich vorgeschrieben. Jede US-Gesellschaft muss in ihrem Gründungsstaat (und in jedem Bundesstaat, in dem sie zur Geschäftstätigkeit qualifiziert ist) einen Registered Agent unterhalten, um rechtliche und behördliche Korrespondenz zu empfangen. Als im Ausland ansässiger Eigentümer benötigen Sie mit ziemlicher Sicherheit einen professionellen Registered-Agent-Dienst, den wir für Sie organisieren.
Das hängt von der Situation ab. Die Gründung der Gesellschaft selbst kann in einigen Bundesstaaten nur wenige Werktage dauern, doch die Beschaffung der EIN, die Eröffnung eines Bankkontos und etwaige Einwanderungsschritte nehmen zusätzliche Zeit in Anspruch. Ein realistischer Gesamtzeitraum – Gesellschaft gegründet, EIN erhalten, Bankkonto eröffnet, erstes Visum eingereicht – liegt meist zwischen einigen Wochen und einigen Monaten, abhängig von Ihrem Heimatland und Ihren Zielen.
Beides. Gründung, Registrierung, Compliance-Überwachung, Dokumentenvorbereitung und Übersetzung übernehmen wir direkt. Für Leistungen, die zugelassene Fachleute erfordern – Einwanderungsanwälte, Steuerberater (CPA), Fachleute für geistiges Eigentum, Registered Agents –, koordinieren wir mit einem geprüften Netzwerk, sodass Sie stets einen einzigen Ansprechpartner haben.
Die Expansion Ihres KMU in die USA ist ein bedeutender Schritt. Sie brauchen einen Partner, der Sie aus der Perspektive eines ausländischen Investors versteht.
Wir begleiten den Start und das Wachstum Ihres Unternehmens in den USA von Anfang bis Ende. Kontaktieren Sie uns noch heute für ein Beratungsgespräch, und wir legen gemeinsam los.