Chile bietet Visa je nach Zweck und Dauer deines Aufenthalts an, darunter Kurzaufenthalte (für Tourismus oder Geschäftsreisen), befristete Aufenthalte (für Arbeit, Studium oder Familie) und unbefristete Aufenthalte.
Diese Genehmigung gilt für kurzfristige Aufenthalte in Chile, in der Regel bis zu 90 Tagen, zu Zwecken wie Tourismus, kurzfristigen Geschäftsreisen oder Familienbesuchen. In der Regel ist bezahlte Arbeit nicht erlaubt, allerdings kann das Migrationsamt (SERMIG) Ausnahmen für bestimmte, gelegentliche Tätigkeiten genehmigen. Viele Nationalitäten erhalten bei Ankunft eine Touristenkarte, während andere dieses Visum vor der Reise bei einem chilenischen Konsulat beantragen müssen.
Gängige Zwecke sind:
Tourismus
Kurzfristige Geschäftstätigkeit
Medizinische Behandlungen
Kurzzeitstudium
Crewmitglieder, Sportler, Dozenten, Berater und technische Experten mit kurzen Einsätzen
Dieses Visum richtet sich an Personen, die beabsichtigen, sich vorübergehend in Chile aufzuhalten (in der Regel ein bis zwei Jahre) und bietet die Möglichkeit einer Verlängerung oder des Antrags auf Daueraufenthalt. Inhaber dürfen in der Regel arbeiten und studieren. Die Antragstellung erfolgt online über das SERMIG-Portal.
Häufige Unterkategorien:
Arbeitsvisa: Für Personen mit Arbeitsvertrag oder Selbständige
Studentenvisum: Für Studierende, die an anerkannten chilenischen Bildungseinrichtungen aufgenommen wurden
Visum zur Familienzusammenführung: Für Personen mit familiären Bindungen zu chilenischen Staatsbürgern oder Daueraufenthaltsberechtigten
Visum für Ruhestand und regelmäßiges Einkommen: Für Personen mit passivem Einkommen
Investorenvisum: Für Personen mit bedeutenden Investitionen in Chile
Working Holiday Visum: Für junge Staatsangehörige aus Ländern mit Gegenseitigkeitsabkommen (z. B. Australien, Kanada, Neuseeland)
Religiöse Zwecke & langfristige medizinische Behandlungen: Für religiöse Amtsträger und Patienten in Langzeitbehandlung
Dieser Status erlaubt es Ausländern, auf unbestimmte Zeit in Chile zu leben und zu arbeiten – ähnlich wie chilenischen Staatsbürgern. Üblicherweise wird er nach einem temporären Aufenthalt von ein bis zwei Jahren beantragt. Der Antrag erfolgt beim Migrationsamt (SERMIG) und erfordert Nachweise über dauerhafte Bindungen zu Chile. Nach fünf Jahren kann eine Einbürgerung möglich sein.
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