Lösungen für Aufenthalt, Einwanderung und Staatsbürgerschaft in Argentinien
Visumoptionen für Argentinien
Argentinien bietet verschiedene Visa für Tourismus, Geschäft, Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung. Die passende Visa hängt vom Aufenthaltszweck und den persönlichen Umständen ab. Hier ein Überblick.
Touristenvisum
Für kurzfristige Reisen zu touristischen Zwecken oder Familienbesuchen.
Staatsangehörige mancher Länder (USA, EU, Kanada etc.) benötigen kein Visum für bis zu 90 Tage.
Andere müssen es beim Konsulat beantragen.
ETA/AVE: Manche können online beantragen, wenn sie ein gültiges US-B2- oder Schengen-Visum besitzen.
Meist einmal verlängerbar in Argentinien.
Geschäftsvisum
Für kurze geschäftliche Aufenthalte wie Meetings oder Messen.
Für viele Länder visumfrei bis zu 90 Tagen.
Übliche Aufenthaltsdauer: 60–90 Tage.
Arbeitsvisa
Erfordert meist die Unterstützung eines argentinischen Arbeitgebers, registriert bei RENURE (Registro Nacional Único de Requirentes Extranjeros).
Temporäres Arbeitsvisum:
Für Beschäftigung oder technische/professionelle Leistungen.
Benötigt eine Einreisegenehmigung des Arbeitgebers.
In der Regel 1 Jahr gültig, verlängerbar. Kürzere Aufenthalte möglich.
MERCOSUR-Arbeitsvisum:
Für Staatsangehörige der MERCOSUR- und Partnerländer.
Vereinfachter Prozess, mit Arbeitsrecht.
Gültigkeit: 2 Jahre; ggf. Umwandlung in Daueraufenthalt.
Unternehmensintern Versetzung:
Für Mitarbeiter multinationaler Firmen mit Einsatz in Argentinien.
Meist 1 Jahr gültig; verlängerbar.
Visum für Hochqualifizierte Fachkräfte:
Für Fachkräfte in Bereichen wie IT, Technik oder Wissenschaft.
Schnellverfahren; üblicherweise 1 Jahr, verlängerbar.
Studienvisum
Für Studien über 90 Tage an anerkannten Bildungseinrichtungen.
Bei kürzeren Kursen genügt ggf. ein Touristenvisum.
Antrag im Ausland oder innerhalb Argentiniens möglich.
Gültigkeit: Dauer des Studiums, meist 1 Jahr; verlängerbar.
Familienzusammenführungsvisum
Für nahe Angehörige argentinischer Staatsbürger oder Bewohner.
Gewährt temporären oder dauerhaften Aufenthalt.
Investorenvisum
Für Investitionen in produktive oder Dienstleistungsbereiche.
Investitionsprojekt und rechtmäßige Herkunft der Mittel erforderlich.
Mindestbetrag (z. B. ARS 1.500.000, kann variieren).
Führt zu temporärem Aufenthalt; ggf. später zur Daueraufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft.
Weitere Visaarten
Religiöses Visum: Für Mitglieder anerkannter Orden.
Rentnervisum: Für Personen mit stabilem Auslandseinkommen.
Akademisches/Forschungsvisum: Für eingeladene Wissenschaftler.
Medizinvisum: Für langfristige medizinische Behandlung.
Humanitäres Visum: In besonderen humanitären Fällen.
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