Lösungen für Aufenthalt, Einwanderung und Staatsbürgerschaft in Spanien

Flughafentransitvisum

Für Staatsangehörige bestimmter Länder, die über einen spanischen oder Schengen-Flughafen in ein Nicht-Schengen-Land reisen.

Kurzaufenthaltsvisum (Schengen-Visum)

Für Nicht-EU-Bürger, die ein Visum für die Einreise nach Spanien benötigen. Erlaubt Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen für Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuche, medizinische Behandlung, Kurzstudien, Praktika, Freiwilligenarbeit oder gemeinnützige Tätigkeiten. Einschließlich Transit.

Plaza de España

Langzeitvisa

  • Studienvisum:
    Für Aufenthalte über 90 Tage für Studium, Austausch, Freiwilligendienst oder Ausbildung. Ehepartner, Partner und unterhaltsberechtigte Kinder dürfen mitkommen, aber nicht arbeiten.
  • Forschungsvisum:
    Für Forschung oder Innovationsprojekte. Familienmitglieder (Ehepartner/Partner, Kinder, abhängige Eltern) können ebenfalls berechtigt sein.
  • Praktikumsvisum:
    Für Hochschulabsolventen oder Studierende, die ein Praktikum in Spanien absolvieren. Andernfalls ist ein Studienvisum erforderlich.
  • Familienzusammenführungsvisum:
    Für Familienangehörige von Nicht-EU-Residenten in Spanien, die sich ihnen anschließen möchten.
  • Nicht-Erwerbstätiges Aufenthaltsvisum:
    Für Personen mit ausreichenden finanziellen Mitteln, die in Spanien leben möchten, ohne zu arbeiten. Auch berechtigte Familienangehörige können beantragen.
  • Visum für Remote-Arbeit (Digitaler Nomade):
    Für Personen, die digital für ausländische Unternehmen arbeiten.
    • Angestellte: Nur für Unternehmen außerhalb Spaniens tätig.
    • Freiberufler: Können bis zu 20 % ihrer Tätigkeit mit spanischen Kunden ausüben.
    • Voraussetzungen: Hochschul- oder Berufsabschluss oder über 3 Jahre Berufserfahrung.
    • Berechtigte Familienmitglieder: Ehepartner/Partner, abhängige Kinder und (Groß-)Eltern.
Bilbao

Arbeitsvisa

  • Visum für Arbeitnehmer:
    Für Personen (ab 16 Jahren) mit einem Arbeitsangebot in Spanien. Beinhaltet Saisonarbeit.

  • Visum für Selbstständige:
    Für Personen (ab 16 Jahren), die ein Unternehmen gründen oder freiberuflich arbeiten. Erfordert eine anfängliche Aufenthaltserlaubnis, gefolgt von einer Arbeitserlaubnis.

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